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Alte Mauern, neue Träume

Bauen im Denkmal

Einfach einen Dachboden ausbauen oder einen Anbau an das Haus setzten, das kann in einer denkmalgeschützten Siedlung zu einer echten Herausforderung werden. Ohne Genehmigung geht nichts. Richtige Probleme gibt es dann, wenn Vorbesitzer das nicht berücksichtigten und steinerne Fakten geschaffen haben. So wie Kai Dederichs Vater. Nun zersägt der Sohn einen massiven Stahlträger mit der Flex, der nun weichen muss.

Die massiven ehemaligen Gabelstapler-Bäume hatte Kais Vater Horst von seinem Arbeitgeber der Firma Mannstaedt gekauft, um das Haus an der Großstraße barrierefrei zu erweitern. Der gelernte Schlosser und Betriebsratsvorsitzende wollte sich für den Ruhestand das Haus in der Kolonie wohnlich und praktikabel gestalten. 2014, nur drei Jahre nach dem Hauskauf, starb der 60-Jährige und vermachte das bereits vollständig entkernte Gebäude seinem Sohn Kai, der zu der Zeit zusammen mit Frau und zwei kleinen Kindern in Oberlar lebte. Aufgewachsen war Kai im Haus der Großstraße 12. Geplant war eigentlich, dass er in das Haus seiner Kindheit zurückkehrt, während die Eltern in das umgebaute Haus gegenüber ziehen. Da die Kosten für beide Häuser zu groß waren, blieb der Familie nichts anderes übrig, als die Baustelle so schnell es ging bewohnbar zu machen. Innerhalb von vier Monaten schufen sie mit Schweiß, Ausdauer und viel Eigenleistung ihr neues Familienheim. Auf den noch offenen Anbau kam ein Dach. Dass es für den Anbau nie eine Genehmigung gab, wusste Kai nicht.

Denkmalschutz versus Erweiterungswille

Um 2014 wechselten viele Häuser in der Kolonie den Besitzer, es wurde überall angebaut, erinnert sich Kai Dederichs. “Einige der neuen Eigentümer haben dann beim Denkmalamt angefragt, wie sie vorzugehen haben und dann liefen öfter Verantwortliche von der Stadt durch die Siedlung, um sich einen Überblick zu verschaffen“, erzählt der 47-Jährige. Dabei fiel ihnen auch der Anbau des Vaters auf. Nach einer internen Recherche war klar: Dafür gab es keine Baugenehmigung. Es kam zum Baustopp. Kai, der selber als Bundesangestellter arbeitet, hatte dafür Verständnis: “Ich wusste das zwar nicht, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” Die einzige Lösung war den Anbau nachträglich mit einem Architekten genehmigen zu lassen. Das Ganze dauerte eineinhalb Jahre, dann gab es die Baugenehmigung. Jedoch, muss nun der ursprüngliche Charakter des Hauseingangs wieder hergestellt werden. Konkret bedeutet das: Teilweiser Rückbau.
Foto: Improvisierte Mauer vor dem neuen Hauseingang bei Familie Dederichs, der ebenfalls wieder weichen muss.

Vorgaben

Es gilt dabei die Maßgabe, dass die Siedlung in ihrem optischen Charakter nicht verändert werden darf und sich stets ein harmonisches Bild ergeben muss. Der Entwurf der neuen Denkmalbereichssatzung formuliert beispielsweise für Anbauten:

“Den Hauptgebäuden untergeordnete Anbauten und Erweiterungsbauten sind auf der Rückseite der Gebäude zulässig, sofern sie sich in Form, Dachneigung, Fensterformaten, Farbgebung und Material an dem Hauptgebäude und dem Siedlungscharakter anpassen. Anbauten müssen sich dem Hauptbaukörper so unterordnen, dass dieser in seinem Volumen eindeutig erkennbar bleibt.”

Wohnglück mit Einschränkungen

Auch Thea Boy und Dirk Blotevogel ahnten beim Hauskauf 1998 noch nicht, dass sie beim Umbau vor so große Herausforderungen gestellt würden. Dirk Blotevogel war zu der Zeit Lehrer für Wirtschaftswissenschaften und Mathematik an der Europaschule als ihm der damalige Schulleiter Peter Haas die rote Kolonie zeigte. Als sie am Zeppelinplatz gestanden hätten, wäre ihm sofort der Gedanke gekommen: „Hier würde ich gerne wohnen!“

“Ich habe mich schon immer für Geschichte interessiert”, erklärt Dirk Blotevogel seine Begeisterung für die Rote Kolonie. Der Hausmeister der Schule kannte dann wiederum jemanden, der sein Haus verkaufen wollte. Im Mai 1998 war die Besichtigung. Der erste Eindruck sei überwältigend gewesen, erinnert sich Thea Boy. “Das können wir uns bestimmt nicht leisten”, hätte sie sich gedacht. Doch Dank der Unterstützung durch die Familie, konnte im November die Schlüsselübergabe stattfinden. Tapetenwechsel und Umzug folgten im Dezember. Ende Dezember wurde geheiratet und der neue Wohnsitz angemeldet. Mittlerweile ist der wild blühende Garten ein echter Hingucker und begrüßt alle, die von der Moselstraße über die Bismarckstraße in die Kolonie kommen.
Doch vor allem der denkmalgerechte Umbau des Hauses und die authentische Gestaltung, beispielsweise des alten Mäuerchens, haben Nerven gekostet. “Die originale Verschalung haben wir jahrelang zur Sicherheit aufgehoben”, sagt Thea Boy. Von Anfang an informierten sie sich über die Vorgaben bei der Stadt.

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Dirk Blotevogel und Thea Boy auf ihrem Dachboden, Foto: Christine Siefer

Die Grenzen des Machbaren

Der Vorbesitzer hatte das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung ausgebaut. Bei Thea und Dirk diente es hauptsächlich als Abstellkammer und Hobbyraum. Als dann überlegt wurde das Dach zu dämmen, bekamen sie den Tipp, dass bei einer neuen Nutzung von Wohnraum auch der Einbau eines Dachflächenfensters zur Straßenseite vom Denkmalamt genehmigt werden würde. Die Genehmigung für den neuen Wohnraum wurde dann auch erteilt, jedoch mit drei Auflagen: Die Wand zur Nachbarin musste schallisoliert werden, ein Energiebedarfsausweis musste vorhanden sein und die Standsicherheit für die Zwischendecke zum neu geschaffenen Wohnraum musste nachgewiesen werden.

Die ersten beiden Punkte machten keinerlei Probleme, doch für die Standsicherheit musste ein Statiker die Tragfähigkeit berechnen, die bei einem Wohnraum höher sein muss als bei einem ungenutzten Dachboden. Dirk begann strategische Stellen aufzureißen, um die darunter liegenden Balken auszumessen. Doch an viele Stellen kam er gar nicht heran. Vor allem die Frage, wo das obere Mansardendach aufliegt, war nicht nachvollziehbar. “Ich habe dann irgendwann die Reißleine gezogen”, sagt Thea. Wenn sie für den Ausbau als Wohnfläche erst alles abreißen müssen – wäre das den Aufwand nicht wert. Von den Kosten für Statiker und Co ganz zu schweigen. Wenn sie darüber spricht, schwingt immer noch Ärger in ihrer Stimme mit.

Den schönen Schein wahren

All die denkmalkonformen Umbauten hätten sie viel Geld gekostet. „Das kann sich auch nicht jeder leisten. Man sollte den Käufern dieser Häuser von Anfang an sagen, was da auf sie zu kommen kann“, betont Thea.

Ein weiteres Reizthema: Eine geplante Photovoltaik-Anlage auf dem Gartenhaus. Obwohl vom damaligen Denkmalbeauftragten signalisiert wurde, dass eine solche Anlage auf einem Gartenhaus eigentlich kein Problem sei, ließ die schriftliche Genehmigung auf sich warten. Eine erste Förderung der Stadt verfiel. Schon beim Bau des Gartenhäuschens mussten sie Einschränkungen hinnehmen. Bei größeren Holzhäusern ab 30 Kubikmetern braucht man eine Genehmigung. Daher entschieden sich die beiden für ein kleineres Häuschen mit Pyramidaldach und für die schönere Optik in einheitlich roten Dachziegeln. Diese führten anscheinend zu Unsicherheit bei der Genehmigung. Schließlich sind die roten Dachziegel grundsätzlich ein Merkmal der Kolonie, das nicht versteckt werden darf.

Neue Satzung, neue Chancen?

Im Entwurf zur neuen Denkmalsatzung heißt es, dass die Genehmigung von Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung immer im Einzelfall entschieden wird, selbst wenn sie grundsätzlich zulässig ist.

“Solaranlagen, d.h. Photovoltaik- und photothermische Anlagen, sind im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen zulässig, sofern sie den Charakter der Siedlung und den Charakter der großen geschlossenen, kleinteiligen Dachflächen nicht wesentlich beeinträchtigen.”

Erlaubt sind
1. Solaranlagen auf nachrangigen Nebengebäuden
2. Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind
3. Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals vereinbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Dach des Denkmals durch die Solaranlage nicht fremdartig überformt wird und das Dach in seiner Kontur noch ablesbar bleibt, farblich angepasste Solarziegel oder Solarfolien verwendet werden, die Solaranlage als eine geschlossene Fläche angebracht und eine ungleichmäßige Verteilung der Module vermieden wird. Bei der Verwendung von Paneelen müssen solche ohne oder mit einer gleichfarbigen Umrandung gewählt werden und die Paneelfarbe
der Dacheindeckung entsprechen und eine matte Oberfläche aufweisen.”

Für Wärmepumpen gilt das gleiche: Auch sie dürfen das geschützte Erscheinungsbild der Siedlung nicht beeinträchtigen.

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Dirk Blotevogel und Thea Boy, Foto: Christine Siefer

Eine Frage der Abwägung

Schließlich beantragten die beiden die Installation eines Balkonkraftwerks an der Zwischenwand zu den Nachbarn. Die Genehmigung wurde erteilt. Zwischen dem ersten Antrag und der finalen Bewilligung lag mehr als ein Jahr.

Thea Boy und Dirk Blotevogel haben dazu eine klare Meinung:

“Denkmalschutz ist wichtig, aber wenn er zum Stillstand führt, weil Anträge einfach gar nicht bearbeitet werden, ist er unsinnig.”

Für sie kommen die Regelungen für Photovoltaik auf den Hausdächern in der neuen Denkmalsatzung einem generellen Verbot gleich.

Altes Bewahren, Neues schaffen

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Das Haus Moselstraße, Ecke Bismarckstraße in der roten Kolonie, Foto: Heinz Müller StiftungDas Haus Moselstraße, Ecke Bismarckstraße in der roten Kolonie, Foto: Christine Siefer

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Kai Dederichs, Foto: Christine Siefer

Kai Dederichs wünscht sich Flexibilität

Für Kai Dederichs bedeutet die Vorgabe, dass die vom Vater eingezogene Mauer so zurückgebaut werden muss, dass der ursprüngliche Hauseingang mit vorgelagerter kleiner Mauer wieder zum Vorschein kommt. Beton, Mauerwerk und Teile der Stahlträger müssen jetzt weichen, Schäden am Haus ausgebessert und Lösungen für die zukünftige Nutzung gefunden und umgesetzt werden. Kai verbringt viel Zeit damit neu zu betonieren, mauern, sägen und zu verschalen. „Ich habe mir das alles selber beigebracht“, sagt er und ergänzt mit einem Augenzwinkern: „Ich habe wie mein Vater eine Affinität zu Beton.“ „Ich finde den Denkmalschutz in der Kolonie grundsätzlich gut, damit zum Beispiel nicht einfach jemand sein Dach mit schwarzen Ziegeln deckt und es nicht mehr einheitlich aussieht“, sagt er. Man müsse aber auch bedenken, dass die Häuser nach heutigen Maßstäben einfach zu klein wären und Anbauten dazu gehörten. Auch im Hinblick auf Photovoltaik-Anlagen oder den Einbau von größeren Dachfenstern wünscht er sich mehr Flexibilität. „Da wo es notwendig ist, sollte es auch möglich sein.“